Der Bündner Standard umfasst präventive Massnahmen und trägt durch konsequente Anwendung zur Prävention bei. Es ist zwar möglich, in einer Organisation mit dem Bündner Standard oder Teilen davon zu arbeiten, ohne eine umfassende Einführung durchzuführen. Um den Bündner Standard jedoch sinnvoll anzuwenden, seine präventive Wirkung zu erzielen und erfolgreich mit Grenzverletzungen umzugehen, erfordert es eine sorgfältige Implementierung unter Einbeziehung aller Beteiligten in der Organisation.
Für eine umfassende Einbettung in die Organisationsstruktur sowie den Erwerb des Labels "wir arbeiten nach dem Bündner Standard" gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Implementierung mit akkreditierter Beraterin oder akkreditiertem Berater
Die Implementierung des Bündner Standards erfolgt in Form eines begleiteten und geführten Ablaufs durch eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater. Nach erfolgreichem Abschluss der Implementierung darf die Organisation das Label „Wir arbeiten nach Bündner Standard“ während einer festgelegten Dauer führen.
2. Selbstimplementierung mit anschliessendem Audit
Die Implementierung erfolgt durch Fachpersonen der Organisation mit umfangreichen Kenntnissen des Bündner Standards. Nach einem anschließenden Audit durch eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater kann das Label „Wir arbeiten nach Bündner Standard“ erlangt werden.
Weg zum Label für Organisationen
Akkreditierte Berater und Beraterinnen Bündner Standard
Dokumente
Für die fachgerechte Implementierung durch akkreditierte Berater:innen und für die Selbstüberprüfung durch die Organisation stehen entsprechende Dokumente zur Verfügung:
Konzept Audit
Konzept Audit Label Bündner Standard
Unterlagen zum Audit