Implementierung in der Organisation

Der Bündner Standard umfasst präventive Maßnahmen und trägt durch konsequente Anwendung zur Prävention bei. Um den Bündner Standard sinnvoll anzuwenden, seine präventive Wirkung zu erzielen und erfolgreich mit Grenzverletzungen umzugehen, erfordert es eine sorgfältige Implementierung unter Einbeziehung aller Beteiligten in der Organisation.
Es ist möglich, in einer Organisation mit dem Bündner Standard oder Teilen davon zu arbeiten, ohne eine umfassende Einführung durchzuführen. Für eine umfassende Einbettung in die Organisationsstruktur sowie den Erwerb des Labels "wir arbeiten nach dem Bündner Standard" gibt es zwei Möglichkeiten:
 

a) Die Implementierung des Bündner Standards erfolgt in Form eines begleiteten und geführten Ablaufs durch eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater. Nach erfolgreichem Abschluss der Implementierung darf die Organisation das Label „Wir arbeiten nach Bündner Standard“ während einer festgelegten Dauer führen.

b) Die Implementierung erfolgt durch Fachpersonen der Organisation mit umfangreichen Kenntnissen des Bündner Standards. Nach einem anschließenden Audit durch eine akkreditierte Beraterin oder einen akkreditierten Berater kann das Label „Wir arbeiten nach Bündner Standard“ erlangt werden.

Für weitere Auskünfte: info@buendner-standard.ch

In einer umfassenden Weiterbildung erlangen Berater:innen das Recht, den Bündner Standard nach definierten Vorgaben in Organisationen zu implementieren. Die Organisationen, welche diesen Prozess erfolgreich durchlaufen, erhalten das Label Wir arbeiten nach Bündner Standard“

Die nächste Weiterbildung im Herbst 2024 ist ausgebucht. Eine weiterer Durchgang findet im Frühling 2025 statt.